AGB’s

Allgemeine Geschäftsbedingungen


Ferienhaus Pröve, Erzwäsche 3 b, 37444 St. Andreasberg

I Leistungsanbieter

Leistungsanbieter, im folgenden Vermieter genannt, ist
Familie Peter-Uwe und Regina Pröve, Erzwäsche 3 a, 37444 St. Andreasberg
Telefon: 05582 8492
Mail: peter-uwe.proeve@freenet.de

II Abschluss des Vertrages

  1. Der Vertrag gilt als verbindlich abgeschlossen, sobald das Ferienhaus gebucht und die
    Buchung von uns bestätigt ist.
  2. Die Buchung kann mündlich oder schriftlich (auch per E-Mail) erfolgen. Als vereinbart gilt, was auf der Reservierungsbestätigung festgehalten wurde. Diese wird in schriftlicher Form, vorzugsweise per E-Mail, dem Gast zugesandt.
  3. Der buchende Gast haftet als Auftraggeber für die Verpflichtungen aus diesem Vertrag
    gesamtschuldnerisch.

III Leistungen, Preise und Bezahlung

  1. Der Vermieter verpflichtet sich, das vom Gast gebuchte Ferienhaus bereitzuhalten und die vereinbarte Leistung zu erbringen. Die Nichtbereitstellung des gebuchten Ferienhauses begründet eine Schadensersatzpflicht gegenüber dem Vermieter.
  2. Die in der Buchungsbestätigung vereinbarten Preise schließen alle verbrauchsabhängigen Nebenkosten ein.
  3. Mit Abschluss des Vertrages kann eine Vorauszahlung bis zu 50 % des vereinbarten Preises verlangt werden. Erfolgt die Gutschrift auf dem Konto des Vermieters nicht innerhalb von 10 Tagen nach Versand der Reservierungsbestätigung, ist der Vermieter berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten.
  4. Sofern zwischen den Vertragspartnern keine anders lautende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde, erfolgt die Zahlung des Restbetrages in bar bis spätestens einen Tag vor der Abreise.
  5. Nicht im Mietpreis eingeschlossen ist der ortsübliche Kurbeitrag, der zusätzlich pro Person und Übernachtung zu entrichten ist.

IV An- und Abreise

  1. Die Anreise erfolgt am ersten gebuchten Tag frühestens ab 15.00 Uhr. Sollte das Ferienhaus ausnahmsweise nicht ab 15.00 Uhr zur Verfügung stehen, kann der Mieter keine Schadenersatzansprüche geltend machen.
  2. Die Belegung des Ferienhauses kann nur mit der angemeldeten Personenanzahl erfolgen.
  3. Am Abreisetag ist das Ferienhaus bis 10.30 Uhr freizugeben.

V Rücktritt des Gastes (Abbestellung/Stornierung)

  1. Ein Rücktritt muss schriftlich an denVermieter erfolgen. Als Berechnungsgrundlage des Zeitraumes gilt der Tag, an dem der Rücktritt (Stornierung) beim Vermieter eingegangen ist.
  2. Bei Stornierung bis zu 3 Monaten vor Reiseantritt entstehen keine Kosten.
  3. Bei Stornierung bis 60 Tage vor Mietbeginn sind 20 % des bestätigten Übernachtungspreises zu entrichten.
  4. Bei Stornierung ab dem 59. Tag vor Mietbeginn sind 50 % des bestätigten Übernachtungspreises zu entrichten.
  5. Erfolgt die Stornierung ab dem 28. Tag vor Mietbeginn, sind 80 % des bestätigten Übernachtungspreises zu entrichten.
  6. Bei vorzeitiger Beendigung des Mietverhältnisses oder bei Nichtanreise hat der Mieter keine Ersatzansprüche für die nicht in Anspruch genommenen Miettage. Der Vermieter ist nach Treu und Glauben gehalten, das nicht in Anspruch genommene Ferienhaus nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden. Bis zur anderweitigen Vergabe des Hauses hat der Mieter für die Dauer des Vertrages den errechneten Betrag zu leisten.
  7. Es wird empfohlen, eine Reiserücktrittskostenversicherung zur Absicherung gegen eventuell entstehende Kosten abzuschließen.

VI Rücktritt des Vermieters

  1. Wird eine vereinbarte Vorauszahlung nicht innerhalb der genannten Frist geleistet, so ist der Vermieter zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt
  2. Ferner ist der Vermieter berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außer ordentlich zurückzutreten, z. B. falls
    – höhere Gewalt oder vom Vermieter nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen
    – das Haus unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen z. B. in der Person des Gastes oder Zwecks gebucht werden.
  3. Der Vermieter hat den Gast von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen, sollten sich oben genannte Tatsachen anbahnen.
  4. Bei berechtigtem Rücktritt des Vermieters entsteht kein Anspruch des Gastes auf Schadenersatz. Eine ggf. geleistete Anzahlung wird dem buchenden Gast unverzinst erstattet.

VII Ferienhaus

  1. Das Ferienhaus wird vom Vermieter in einem ordentlichen und sauberen Zustand übergeben.
    Sollten Mängel bestehen oder während der Mietzeit auftreten, ist der Vermieter hiervon unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
  2. Sollte es zu Schäden im Ferienhaus kommen, ist der Vermieter unverzüglich zu informieren.
    Der Mieter haftet für die von ihm verursachten Schäden am Mietobjekt, dem Inventar, z. B. kaputtes Geschirr und Schäden am Mobiliar. Hierzu zählen auch die Kosten für verlorene Schlüssel (Schließanlage).

VIII Nutzungsumfang

  1. Das Ferienhaus darf nur mit der in der Buchung aufgeführten Personenanzahl belegt werden.
  2. Eine Untervermietung und Überlassung des Hauses an Dritte ist nicht erlaubt.
  3. Der Mieter erklärt sich mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden.
    Die Einverständniserklärung erfolgt mit der Buchung.
  4. Bei Verstößen gegen die AGB’s, ist der Vermieter berechtigt, das Mietverhältnis sofort und fristlos zu kündigen.
    Ein Rechtsanspruch auf Rückzahlung des Mietpreises oder eine Entschädigung besteht nicht.

IX Gerichtsstand

  1. Gerichtsstand für sämtliche zwischen den Parteien sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist das Gericht, in dessen Bezirk sich das Ferienhaus befindet.
  2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

X Sonstiges

  1. Mündliche oder schriftliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Änderungen und Ergänzungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Gast sind unwirksam.
  2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB’s unwirksam oder nichtig sein bzw. werden, so berührt dies nicht die Rechtswirksamkeit der übrigen Vertragsinhalte. Die beiden Vertragsparteien verpflichten sich, die rechtsunwirksame Bestimmung durch eine rechtswirksame, die dem wirtschaftlichen Zweck und dem sinngemäßen Inhalt der ungültigen Regelung am nächsten kommt, zu ersetzen.
    Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Stand: 1.01.2013

Kommentare sind geschlossen.